Ökodesign-Richtlinie für Wärmepumpen

Die Ökodesign-Richtlinie für Wärmepumpen ist die gebräuchliche Bezeichnung für europäische Vorschriften, die Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz von Heizungsprodukten festlegen, bevor diese in Verkehr gebracht werden. In deutschsprachigen Märkten wird sie häufig als Ökodesign-Richtlinie oder ErP-Richtlinie bezeichnet. Für wassergeführte Wärmepumpen-Raumheizgeräte und Wärmepumpen-Kombiheizgeräte sind die derzeitigen produktspezifischen Anforderungen hauptsächlich in der Verordnung (EU) Nr. 813/2013 der Kommission enthalten. Diese Verordnung gilt für Produkte mit einer Wärmenennleistung von bis zu 400 kW.

Was sie regelt: Ökodesign legt das Mindestleistungsniveau fest, das eine Wärmepumpe erreichen muss. Die Anforderungen betreffen die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, die Schallleistung der Wärmepumpe, die Produktinformationen und die Konformitätsdokumentation. Wärmepumpen-Kombiheizgeräte müssen außerdem Anforderungen an die Warmwasserbereitung erfüllen. Produkte, die die jeweils geltenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Wie sie angewendet wird: Zunächst klassifiziert der Hersteller oder Importeur das Produkt und ermittelt die anwendbare Verordnung. Anschließend wird das Produkt nach den vorgeschriebenen Verfahren geprüft oder berechnet. Der verantwortliche Wirtschaftsakteur erstellt die technischen Unterlagen, stellt eine Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Energiekennzeichnungspflichtige Modelle müssen zudem die gesonderten Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung und die EPREL-Registrierung erfüllen.

Warum sie wichtig ist: Ökodesign schafft einen gemeinsamen Standard für den Marktzugang. Dadurch wird verhindert, dass sehr ineffiziente Produkte allein aufgrund eines niedrigen Anschaffungspreises wettbewerbsfähig sind. Außerdem erhalten Hersteller, Installateure, Gebäudeplaner und Kunden eine gemeinsame technische Sprache. Die bloße Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen garantiert jedoch nicht, dass eine Wärmepumpe nach der Installation effizient arbeitet.

Aktueller Rechtsstatus: Die Richtlinie 2009/125/EG wurde am 18. Juli 2024 aufgehoben und auf Rahmenebene durch die Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte ersetzt, die allgemein als ESPR bezeichnet wird. Bestehende produktspezifische Maßnahmen gelten während des Übergangs weiterhin. Die Europäische Kommission führt die Verordnungen 813/2013 und 811/2013 nach wie vor als anwendbare Maßnahmen für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte auf, während sich eine überarbeitete Maßnahme weiterhin im Gesetzgebungsverfahren befindet.

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Thomas Pletzer
Matthias Steiner
Christian Hutter
Adrian Egger
EXPERTEN-BERATUNG
Über 50 Jahre Erfahrung mit Wärmepumpen

Was ist die Ökodesign-Richtlinie im Umfeld von Wärmepumpen?

Die Ökodesign-Richtlinie war ein europäischer Rechtsrahmen zur Festlegung verbindlicher Umweltanforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte. Sie enthielt keinen einheitlichen Effizienzgrenzwert für sämtliche Produkte. Stattdessen erließ die Europäische Kommission produktspezifische Verordnungen für definierte Produktgruppen. Wärmepumpen-Raumheizgeräte werden durch eine dieser produktspezifischen Maßnahmen erfasst.

Im Umfeld von Wärmepumpen regelt Ökodesign hauptsächlich das Produkt, bevor es in Verkehr gebracht wird. Die Vorschriften übernehmen weder die Gebäudeplanung noch die Berechnung der Gebäudeheizlast oder die Genehmigung der endgültigen Installation. Diese Aufgaben bleiben Teil der Systemplanung sowie der nationalen Bauvorschriften, elektrotechnischen Vorschriften, Kältemittelvorschriften und örtlichen Lärmschutzbestimmungen.

Hauptzweck der Ökodesign-Richtlinie

Der Hauptzweck von Ökodesign besteht darin, die Umweltleistung von Produkten durch gemeinsame, verbindliche Anforderungen zu verbessern. Bei Wärmepumpen konzentrieren sich die derzeitigen Anforderungen stark auf den Energieverbrauch während des Betriebs. Sie berücksichtigen auch die Schallleistung, da Geräusche bei Wärmepumpen-Heizgeräten einen wesentlichen Umweltaspekt darstellen. Anforderungen an die Produktinformationen unterstützen sowohl die Überprüfung der Angaben als auch eine fundierte Systemplanung.

Die Vorschriften verfolgen vier praktische Ziele:

  1. Produkte mit unzureichender Leistung vom Markt auszuschließen.
  2. Eine einheitliche technische Grundlage für den Marktzugang in der gesamten EU zu schaffen.
  3. Sicherzustellen, dass angegebene Leistungswerte messbar und überprüfbar sind.
  4. Bessere Produktgestaltung und technische Innovationen zu fördern.

Diese gemeinsame Struktur verringert die Fragmentierung des Marktes. Ein Hersteller benötigt nicht für Österreich, Deutschland, Italien, Spanien, Polen und Finnland jeweils ein vollständig anderes Verfahren zur Bestimmung der Produkteffizienz. Es gilt dieselbe EU-Produktverordnung, auch wenn sich nationale Installations- und Bauvorschriften weiterhin unterscheiden können.

Ökodesign ist daher ein Instrument für den Marktzugang und kein Zertifikat für Spitzenleistung. Ein Produkt kann die Mindestanforderungen erfüllen und dennoch für ein bestimmtes Klima, eine bestimmte Vorlauftemperatur, ein bestimmtes Gebäude oder einen lärmempfindlichen Standort weniger geeignet sein als ein anderes Produkt.

Warum Ökodesign-Anforderungen für Wärmepumpen erforderlich sind

Die Leistung einer Wärmepumpe verändert sich abhängig von den Betriebsbedingungen. Außentemperatur, Wärmequellentemperatur, Heizwassertemperatur, Teillastbetrieb, Abtauvorgänge, Warmwasserbedarf und Zusatzheizung können den Stromverbrauch beeinflussen. Ein einzelner unter Laborbedingungen ermittelter COP-Wert kann daher keine vollständige Heizperiode abbilden.

Ohne eine gemeinsame Methode könnte ein Hersteller die Leistung unter besonders günstigen Bedingungen angeben, während ein anderer anspruchsvollere Bedingungen zugrunde legt. Die Werte würden vergleichbar erscheinen, obwohl sie es tatsächlich nicht wären. Ökodesign verringert dieses Problem durch die Festlegung gemeinsamer Begriffe, Referenzbedingungen, Messmethoden und Berechnungsverfahren.

Probleme, zu deren Lösung Ökodesign beiträgt

  • Hohe Energiekosten über die Lebensdauer: Ein preisgünstiges Produkt kann über viele Jahre höhere Betriebskosten verursachen.
  • Uneinheitliche Leistungsangaben: Unterschiedliche Prüfbedingungen können technische Daten irreführend erscheinen lassen.
  • Mangelnde Vergleichbarkeit auf dem Markt: Ohne gemeinsame Kennzahlen können Käufer Produkte nicht sinnvoll miteinander vergleichen.
  • Lärmkonflikte: Ein Außengerät kann zu Planungsproblemen und Konflikten mit Nachbarn führen, wenn die akustischen Daten unvollständig sind.
  • Verdeckter Einsatz von Zusatzheizungen: Elektrische oder brennstoffbetriebene Zusatzheizungen können die jahreszeitbedingte Leistung erheblich verringern.
  • Risiko für den Marktzugang: Fehlende Unterlagen oder nicht belegte Leistungsangaben können eine Markteinführung verzögern oder Korrekturmaßnahmen erforderlich machen.
  • Ausschreibungsrisiko: Projektentwickler und öffentliche Auftraggeber benötigen überprüfbare Informationen für Spezifikationen und Beschaffungsverfahren.
  • Reputationsrisiko: Fehlerhafte Kennzeichnungen oder Effizienzangaben können die Glaubwürdigkeit von Installateuren und Herstellern beeinträchtigen.

Nach den Wirkungsberechnungen der Europäischen Kommission für Produkte der wassergeführten Zentralheizung führten Ökodesign- und Energiekennzeichnungsmaßnahmen im Jahr 2020 gegenüber einem Szenario ohne diese Maßnahmen zu Primärenergieeinsparungen von 136 TWh. Das Modell prognostiziert für 2030 Einsparungen von 306 TWh. Diese Zahlen beziehen sich auf die breitere Produktgruppe der Zentralheizungsprodukte und dürfen nicht als ausschließlich durch Wärmepumpen erzielte Einsparungen interpretiert werden.

Wesentliche Merkmale der Ökodesign-Vorschriften für Wärmepumpen

Der derzeitige Rechtsrahmen umfasst mehrere miteinander verbundene Merkmale. Jedes davon beantwortet eine andere Frage zur Konformität oder Produktauswahl.

Merkmal Zentrale Fragestellung
Produktanwendungsbereich Ist diese Art und Größe von Wärmepumpe erfasst?
Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, ηs Erfüllt das Produkt die Mindestanforderung an die jahreszeitbedingte Effizienz?
Temperaturanwendung Wird die Leistung für 35 °C, 55 °C oder für beide Temperaturen angegeben?
Saison- und Teillastberechnung Wie arbeitet das Produkt über eine festgelegte Heizperiode hinweg?
Berücksichtigung von Zusatzheizungen Wird die Zusatzheizung in die Berechnung einbezogen?
Schallleistung Wie viel akustische Energie gibt das Produkt ab?
Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, ηwh Wie effizient erzeugt ein Kombiheizgerät Warmwasser?
NOx-Anforderungen Erfüllen brennstoffbetriebene oder verbrennungsbezogene Komponenten die Emissionsgrenzwerte?
Produktinformationen Sind die vorgeschriebenen technischen Werte verfügbar?
Konformitätsbewertung Liegen Nachweise für die angegebenen Leistungswerte vor?
CE-Kennzeichnung Erklärt das Produkt die Konformität mit den anwendbaren EU-Rechtsvorschriften?
Energielabel und EPREL Können erfasste Produkte anhand standardisierter Verbraucherinformationen verglichen werden?
Verbundanlagenberechnung Wie beeinflussen Regelungen und solarthermische Komponenten die Leistung der Verbundanlage?
Marktüberwachung Können Behörden die angegebenen Werte überprüfen?

Ausführliche Erläuterung der wesentlichen Merkmale

Produktanwendungsbereich und Klassifizierung

Definition: Die Verordnung 813/2013 gilt für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Wärmenennleistung von höchstens 400 kW, einschließlich Heizgeräten, die in definierten Verbundanlagen eingesetzt werden. Ein Wärmepumpen-Raumheizgerät im Sinne dieser Verordnung stellt Wärme für ein wassergeführtes Zentralheizungssystem bereit.

Zweck: Durch die Klassifizierung wird bestimmt, welche gesetzlichen Prüf- und Informationsanforderungen gelten.

Vorteil: Eine korrekte Klassifizierung verhindert, dass eine falsche Effizienzmethode oder eine nicht zutreffende Kennzeichnung verwendet wird.

Beispiel: Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit 12 kW, die eine Fußbodenheizung versorgt, fällt normalerweise in diesen Anwendungsbereich. Für ein Luft/Luft-System oder einen eigenständigen Wärmepumpen-Warmwasserbereiter gilt dagegen ein anderer produktspezifischer Rechtsweg.

Zu den Produkten, die gesondert bewertet werden müssen, gehören:

  • Eigenständige Wärmepumpen-Warmwasserbereiter
  • Luft/Luft-Wärmepumpen
  • Produkte für zentrale Luftheizungssysteme
  • Einzelraumheizgeräte
  • Festbrennstoffheizgeräte
  • Produkte oberhalb der anwendbaren Wärmenennleistungsgrenze
  • Kundenspezifische Systeme, die nicht der regulierten Produktdefinition entsprechen

Die Wärmequelle des Produkts entscheidet nicht allein über den anzuwendenden Rechtsweg. Luft-, Erd-, Wasser- und Abwärmewärmepumpen können alle unter die Verordnung 813/2013 fallen, sofern sie ein wassergeführtes Zentralheizungssystem versorgen und die übrigen Bedingungen des Anwendungsbereichs erfüllen.

Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, ηs

Definition: Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, dargestellt als ηs, ist das Verhältnis zwischen dem während einer festgelegten Heizperiode bereitgestellten Raumheizungsbedarf und der hierfür erforderlichen jährlichen Energiemenge. Bei einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe wird ηs aus dem SCOP, dem jeweils geltenden Umrechnungskoeffizienten und den festgelegten Korrekturfaktoren abgeleitet.

Zweck: Sie schafft eine Kennzahl für den Marktzugang, die den saisonalen Betrieb und nicht nur einen einzelnen Betriebspunkt abbildet.

Vorteil: Sie stellt eine repräsentativere Konformitätskennzahl dar als ein einzelner COP-Wert.

Beispiel: Ein Produkt mit einem SCOP von 4,0 hätte bei Division durch den derzeitigen Umrechnungskoeffizienten von 2,5 einen vereinfachten Wert vor Korrekturen von etwa 160 %. Der endgültige rechtlich maßgebliche ηs-Wert berücksichtigt zusätzlich die vorgeschriebenen Anpassungen.

Ein ηs-Wert von mehr als 100 % bedeutet nicht, dass die Wärmepumpe Energie erzeugt. Eine Wärmepumpe überträgt Umweltwärme und benötigt Strom, um den thermodynamischen Kreisprozess anzutreiben. In der regulatorischen Berechnung wird Elektrizität über den Umrechnungskoeffizienten außerdem in Primärenergie ausgedrückt.

Nach den derzeitigen Anforderungen gilt:

  • Eine rechtlich definierte Niedertemperatur-Wärmepumpe muss mindestens 125 % ηs erreichen.
  • Andere erfasste Wärmepumpen müssen mindestens 110 % ηs erreichen.
  • Die maßgebliche Deklarationstemperatur hängt von der Produktklassifizierung ab.

Dabei handelt es sich um Mindestwerte für den Marktzugang. Sie sind weder empfohlene Planungsziele noch Garantien für den jährlichen Stromverbrauch oder Nachweise für eine korrekte Dimensionierung der Installation.

Niedertemperatur- und Mitteltemperaturanwendungen

Definition: Bei einer Niedertemperaturanwendung wird eine Referenztemperatur von 35 °C verwendet, bei einer Mitteltemperaturanwendung eine Referenztemperatur von 55 °C. Die rechtliche Kategorie „Niedertemperatur-Wärmepumpe“ hat jedoch eine engere Bedeutung: Sie bezeichnet eine Wärmepumpe, die unter festgelegten kalten Referenzbedingungen kein Heizwasser mit 52 °C bereitstellen kann.

Zweck: Durch diese Unterscheidung wird verhindert, dass Produkte, die ausschließlich für Niedertemperatursysteme ausgelegt sind, fälschlicherweise mit Produkten verglichen werden, die auch Systeme mit höheren Temperaturen versorgen können.

Vorteil: Planer können die angegebenen Leistungswerte mit den tatsächlich im Gebäude vorhandenen Wärmeabgabesystemen abgleichen.

Beispiel: Eine Wärmepumpe, die Heizwasser mit 55 °C bereitstellen kann, kann sehr gute Leistungswerte für 35 °C aufweisen. Dies macht sie jedoch nicht automatisch zu einer rechtlich als Niedertemperatur-Wärmepumpe eingestuften Wärmepumpe.

Diese Unterscheidung ist insbesondere bei Sanierungen wichtig. Ein Produkt kann bei 35 °C eine hohe Effizienzklasse erreichen, bei der Versorgung von Heizkörpern mit 50 °C oder 55 °C jedoch mit einer geringeren jahreszeitbedingten Effizienz arbeiten. Bei der Produktauswahl sollte daher diejenige angegebene Temperaturbedingung verwendet werden, die das geplante Heizsystem tatsächlich abbildet.

Folgende Grundregel sollte angewendet werden:

  • Verwenden Sie die 35-°C-Daten für echte Niedertemperatur-Wärmeabgabesysteme, beispielsweise eine korrekt ausgelegte Fußbodenheizung oder große Niedertemperaturheizkörper.
  • Verwenden Sie die 55-°C-Daten, wenn das System voraussichtlich unter Mitteltemperaturbedingungen betrieben wird.
  • Verwenden Sie für die Prognose einer Heizkörpersanierung nicht ausschließlich die 35-°C-Effizienzklasse.
  • Prüfen Sie die erforderliche Vorlauftemperatur bei der Auslegungsaußentemperatur des Gebäudes.

Saisonale Klima- und Teillastberechnung

Definition: Die Ökodesign-Methode bewertet den Betrieb der Wärmepumpe über eine definierte Heizperiode hinweg anhand von Temperaturintervallen und Teillastbedingungen. Die Referenz für das durchschnittliche Klima basiert auf Klimabedingungen, die Straßburg zugeordnet sind.

Zweck: Die Methode berücksichtigt, dass eine Wärmepumpe nur während eines Teils des Jahres mit voller Leistung arbeitet.

Vorteil: Produkte, die auch bei den häufig auftretenden Teillasten effizient arbeiten, werden entsprechend besser bewertet.

Beispiel: Eine modulierende Wärmepumpe, die ihre Leistung an die Gebäudelast anpasst, kann ein besseres jahreszeitbedingtes Ergebnis erreichen als ein Produkt, das häufig ein- und ausschaltet oder regelmäßig auf eine Zusatzheizung angewiesen ist.

Die Berechnung berücksichtigt mehr als nur die Verdichterleistung. Abhängig vom Produkt können unter anderem folgende Faktoren einbezogen werden:

  • Teillastbetrieb
  • Betriebsstunden in festgelegten Temperaturintervallen
  • Leistung bei definierten Außentemperaturen
  • Energieverbrauch im Bereitschafts- und Aus-Zustand
  • Energieverbrauch der Kurbelgehäuseheizung oder anderer Hilfseinrichtungen
  • Leistungsminderung durch Taktbetrieb
  • Energieverbrauch der Zusatzheizung
  • Beiträge von Wasser- oder Solepumpen
  • Korrekturen für die Temperaturregelung

Das Ergebnis bleibt dennoch ein standardisierter Wert. Es handelt sich nicht um eine Simulation eines bestimmten Gebäudes oder eines konkreten Wetterjahres.

Zusatzheizungen

Definition: Eine Zusatzheizung stellt zusätzliche Wärme bereit, wenn der bevorzugte Wärmeerzeuger die erforderliche Last nicht decken kann. Dabei kann es sich um einen elektrischen Heizstab oder ein brennstoffbetriebenes Heizgerät handeln.

Zweck: Ökodesign berücksichtigt den relevanten Betrieb der Zusatzheizung, sodass die angegebene Leistung den Bedarf an zusätzlicher Energie nicht ausblendet.

Vorteil: Käufer erhalten eine realistischere Bewertung der jahreszeitbedingten Leistung.

Beispiel: Eine zu klein dimensionierte Wärmepumpe kann Spitzenlasten mithilfe eines elektrischen Heizelements abdecken. Dadurch kann sich die tatsächliche Jahresarbeitszahl verringern, auch wenn der Verdichter einen guten COP aufweist.

Das Vorhandensein einer Zusatzheizung ist nicht automatisch ein Mangel. Sie kann dem Notbetrieb, Hygienezyklen oder der Deckung seltener Spitzenlasten dienen. Entscheidend ist, wie häufig sie arbeitet, welche Leistung sie besitzt und ob die Systemregelung einen unnötigen Einsatz verhindert.

Schallleistungspegel

Definition: Der Schallleistungspegel LWA beschreibt die gesamte A-bewertete Schallleistung, die von einem Produkt abgegeben wird. Er wird in dB(A) angegeben und unterscheidet sich vom Schalldruckpegel, der an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Entfernung gemessen wird.

Zweck: Die Anforderung schafft eine standardisierte akustische Angabe und bildet die Grundlage für maximale produktbezogene Schallanforderungen.

Vorteil: Planer können Geräte miteinander vergleichen und die standortspezifische akustische Planung auf Grundlage einheitlicher Ausgangsdaten beginnen.

Beispiel: Die angegebene Außenschallleistung einer Luftwärmepumpe kann in eine Standortberechnung einfließen, die zusätzlich Entfernung, Reflexionen, Abschirmungen und nächtliche Grenzwerte berücksichtigt.

Die Einhaltung der Ökodesign-Schallanforderungen beweist nicht, dass jede Installation die örtlichen Lärmschutzvorschriften erfüllt. Bei der Standortplanung müssen außerdem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Entfernung zu benachbarten Fenstern
  • Reflexionen an Gebäudeecken
  • Innenhöfe und enge Durchgänge
  • Tonhaltigkeit
  • Nachtbetriebsarten
  • Mehrere Außengeräte
  • Montagekonstruktion und Körperschallübertragung
  • Nationale oder kommunale Lärmschutzanforderungen

Ein Schallleistungswert ist somit eine produktbezogene Eingangsgröße. Er stellt keine Prognose für den Schalldruck an der Grundstücksgrenze dar.

Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, ηwh

Definition: Die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ηwh ist das Verhältnis zwischen der als Warmwasser bereitgestellten Nutzenergie und der für ihre Erzeugung erforderlichen Energie. Sie gilt, wenn es sich bei dem regulierten Produkt um ein Kombiheizgerät handelt.

Zweck: Sie trennt die Leistung bei der Warmwasserbereitung von der Leistung bei der Raumheizung.

Vorteil: Kunden können Produkte erkennen, die in beiden Funktionen effizient arbeiten, anstatt sich ausschließlich auf die Raumheizungs-Effizienzklasse zu verlassen.

Beispiel: Zwei Wärmepumpen können ähnliche ηs-Werte, aber unterschiedliche Warmwasserleistungen aufweisen, etwa aufgrund der Speicherauslegung, der Speicherverluste, der Regelungslogik oder der erforderlichen Warmwassertemperatur.

Der Warmwasserbedarf sollte bei der Systemauswahl gesondert geprüft werden. Zu den wichtigen Faktoren gehören:

  • Angegebenes Zapf- oder Lastprofil
  • Speichervolumen
  • Wiederaufheizzeit
  • Bereitschaftswärmeverluste
  • Maximale Warmwassertemperatur
  • Hygienestrategie
  • Anteil der elektrischen Zusatzheizung
  • Gleichzeitiger Raumheizungs- und Warmwasserbedarf

Stickoxidanforderungen für Verbrennungskomponenten

Definition: Stickoxide, kurz NOx, sind verbrennungsbedingte Luftschadstoffe. Sie sind bei brennstoffbetriebenen Wärmepumpen und Produkten mit brennstoffbetriebenen Zusatzheizungen relevant.

Zweck: Die Anforderungen verhindern, dass Verbrennungskomponenten von Emissionsvorschriften ausgenommen werden, nur weil sie Bestandteil eines Wärmepumpenprodukts sind.

Vorteil: Hybridsysteme können anhand einheitlicher produktbezogener Emissionsgrenzwerte bewertet werden.

Beispiel: Eine rein elektrische Wärmepumpe verursacht keine direkten verbrennungsbedingten NOx-Emissionen. Bei einer Gasmotor-Wärmepumpe oder einer brennstoffbetriebenen Zusatzheizung müssen dagegen die anwendbaren NOx-Bestimmungen berücksichtigt werden.

Kältemittelemissionen sind ein anderes Thema. Sie werden hauptsächlich durch gesonderte Kältemittel- und F-Gas-Vorschriften geregelt und nicht durch die derzeitige Energieeffizienzberechnung nach der Verordnung 813/2013.

Anforderungen an Produktinformationen

Definition: Die Anforderungen an Produktinformationen bestimmen, welche technischen Werte und Anweisungen mit dem Produkt bereitgestellt oder in dessen Begleitunterlagen aufgenommen werden müssen.

Zweck: Sie machen die angegebenen Leistungswerte für Behörden, Planer, Installateure und Kunden nachvollziehbar und nutzbar.

Vorteil: Vollständige Informationen verringern Spezifikationsfehler und unterstützen eine effiziente Inbetriebnahme.

Beispiel: Ein Planer sollte Wärmenennleistung, jahreszeitbedingte Effizienz, Temperaturanwendung, Schallwerte und Informationen zur Zusatzheizung finden können, ohne sich auf unbelegte Werbeaussagen verlassen zu müssen.

Zu den typischen technischen Informationen gehören:

  • Hersteller und Modellkennung
  • Wärmenennleistung
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz
  • SCOP oder andere vorgeschriebene Leistungswerte
  • Angegebene Temperaturanwendung
  • Leistung bei definierten Außenbedingungen
  • Schallleistungspegel
  • Leistung der Zusatzheizung
  • Hilfsstromverbrauch
  • Daten zur Warmwasserbereitung bei Kombiheizgeräten
  • Installations- und Wartungsanweisungen
  • Angaben, die für Verbundanlagenberechnungen erforderlich sind

Die Produktdaten sollten im technischen Datenblatt, auf der Website, auf dem Energielabel, im EPREL-Eintrag, in der Konformitätserklärung und in den Verkaufsunterlagen übereinstimmen.

Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und CE-Kennzeichnung

Definition: Die Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem nachgewiesen wird, dass ein Produkt die anwendbaren EU-Anforderungen erfüllt. Der Hersteller erstellt die zugehörigen technischen Unterlagen, stellt die erforderliche Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an.

Zweck: Das Verfahren weist einem eindeutig identifizierbaren Wirtschaftsakteur die rechtliche Verantwortung für das deklarierte Produkt zu.

Vorteil: Behörden und Kunden erhalten eine prüfbare Grundlage für die angegebenen Leistungswerte.

Beispiel: Ein Hersteller, der ein neues Wärmepumpenmodell auf den Markt bringt, muss die Prüf- und Berechnungsnachweise aufbewahren, auf denen seine Angaben zu ηs, Leistung und Schall beruhen.

Nach den derzeitigen Ökodesign-Verordnungen kann der Hersteller die Bewertung anhand einer internen Entwurfskontrolle oder eines gleichwertigen zulässigen Managementsystemverfahrens vornehmen. Eine verpflichtende Zertifizierung durch eine unabhängige dritte Stelle ist nach dem gegenwärtigen Rechtsrahmen nicht der allgemeine Weg der Ökodesign-Konformitätsbewertung. Die angegebenen Werte müssen dennoch durch zuverlässige, genaue und reproduzierbare Nachweise gestützt werden.

Die CE-Kennzeichnung darf nicht mit einer Auszeichnung für Energieeffizienz verwechselt werden. Sie zeigt die Konformität mit den anwendbaren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften an, die eine CE-Kennzeichnung verlangen. Sie bedeutet weder, dass das Produkt die höchste Energieeffizienzklasse besitzt, noch, dass es für jedes Gebäude ideal geeignet ist.

Energielabel und EPREL

Definition: Das EU-Energielabel ist ein gesondertes Vergleichsinstrument für erfasste Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Wärmenennleistung von bis zu 70 kW. EPREL ist die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung.

Zweck: Das Label unterstützt Käufer beim Vergleich der Effizienz und weiterer angegebener Produkteigenschaften, während EPREL Informationen auf Modellebene bereitstellt.

Vorteil: Kunden können zwischen Produkten unterscheiden, die zwar alle die Ökodesign-Mindestanforderungen erfüllen, aber unterschiedliche Leistungsniveaus aufweisen.

Beispiel: Das Energielabel einer Wärmepumpe kann getrennte Leistungsangaben für den Betrieb bei 35 °C und 55 °C sowie die Wärmenennleistung und die Schallwerte für Innen- beziehungsweise Außengeräte enthalten.

Die Unterscheidung ist wichtig:

  • Ökodesign entscheidet, ob ein erfasstes Produkt in Verkehr gebracht werden darf.
  • Das Energielabel unterstützt den Vergleich von Produkten, die bereits auf dem Markt zugelassen sind.
  • EPREL enthält Informationen zu Produkten, die der EU-Registrierungspflicht für die Energieverbrauchskennzeichnung unterliegen.
  • Die CE-Kennzeichnung betrifft die umfassendere rechtliche Konformität und ist kein Vergleichslabel.

Eine hohe Energieeffizienzklasse ist nützlich, ersetzt jedoch weder eine Heizlastberechnung noch die akustische Planung oder die Bewertung bei der erforderlichen Vorlauftemperatur.

Verbundanlagenkennzeichnung für Regelungen und Solareinrichtungen

Definition: Eine regulierte Verbundanlage kann ein Raumheizgerät oder Kombiheizgerät mit einem Temperaturregler und einer solarthermischen Einrichtung kombinieren. Die Verbundanlage kann von einem Hersteller oder nach den geltenden Vorschriften auch von einem Installateur zusammengestellt werden.

Zweck: Bei der Verbundanlagenberechnung wird berücksichtigt, dass Regelungen und solarthermische Komponenten die Leistung der vollständigen Heizlösung verändern können.

Vorteil: Eine effizientere Systemkonfiguration kann vom alleinstehenden Heizgerät unterschieden werden.

Beispiel: Eine witterungsgeführte Regelung und solarthermische Unterstützung können das berechnete Ergebnis der Verbundanlage verbessern, wenn sie entsprechend den vorgeschriebenen Verfahren angegeben und kombiniert werden.

Für das Verbundanlagenlabel wird grundsätzlich die Mitteltemperaturklasse bei 55 °C verwendet. Die 35-°C-Klasse kommt in den besonderen Fällen zur Anwendung, die für rechtlich als Niedertemperatur-Wärmepumpen eingestufte Produkte festgelegt sind.

Photovoltaikanlagen sind nicht Bestandteil der derzeitigen Verbundanlagenberechnung für Heizgeräte. Eine PV-Anlage kann den Netzstrombezug verringern oder den Eigenverbrauch erhöhen, verändert jedoch nicht den regulierten eigenständigen ηs-Wert der Wärmepumpe.

Marktüberwachung

Definition: Marktüberwachung bezeichnet die behördliche Überprüfung der Produktkonformität während oder nach dem Inverkehrbringen. Behörden können Unterlagen prüfen, angegebene Werte vergleichen und Produktprüfungen veranlassen.

Zweck: Sie verhindert, dass unbelegte Leistungswerte und nicht konforme Produkte verantwortungsbewusste Anbieter benachteiligen.

Vorteil: Eine wirksame Marktüberwachung schafft fairere Wettbewerbsbedingungen.

Beispiel: Bestätigt eine Laborprüfung einen angegebenen Wert nicht, können die Behörden Korrekturmaßnahmen verlangen und das Produkt erforderlichenfalls beschränken, vom Markt nehmen oder zurückrufen lassen.

Hersteller und Importeure sollten die technischen Unterlagen daher als aktives Konformitätssystem behandeln. Produktänderungen, Softwareänderungen, der Austausch von Komponenten und Angaben zu gleichwertigen Modellen müssen kontrolliert und dokumentiert werden.

Die zukünftige Rolle der ESPR

Definition: Die Verordnung (EU) 2024/1781 schafft einen erweiterten Rahmen für künftige Ökodesign-Anforderungen an nachhaltige Produkte. Sie kann produktspezifische Anforderungen unter anderem zu Energie, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz, Recyclinganteil, besorgniserregenden Stoffen und digitalen Produktinformationen ermöglichen.

Zweck: Der Rechtsrahmen erweitert Ökodesign über den traditionellen Schwerpunkt auf den Energieverbrauch während der Nutzungsphase hinaus.

Vorteil: Künftige Anforderungen können einen größeren Teil des Produktlebenszyklus berücksichtigen.

Beispiel: Eine künftige Maßnahme für Wärmepumpen könnte zusätzliche Anforderungen an Reparaturmöglichkeiten, Ersatzteile oder digitale Produktpässe enthalten. Solche Pflichten gelten jedoch erst, wenn sie durch die entsprechende produktspezifische Maßnahme festgelegt wurden.

Diese Unterscheidung verhindert einen häufigen Konformitätsfehler. Die ESPR schafft den rechtlichen Rahmen, schreibt aber nicht automatisch jeden theoretisch möglichen ESPR-Parameter für jede Wärmepumpe vor. Unternehmen müssen die Anforderungen des produktspezifischen Rechtsakts beachten, der am jeweiligen Stichtag in Kraft und anwendbar ist.

Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen

Hersteller und Importeure können das folgende Konformitätsverfahren anwenden.

Schritt 1: Zielmarkt festlegen

Ermitteln Sie, ob das Produkt in der EU, im EWR, in der Schweiz oder auf einem anderen Markt in Verkehr gebracht werden soll. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine einzige Erklärung automatisch sämtliche Länder abdeckt.

Schritt 2: Produkt klassifizieren

Bestimmen Sie:

  • Raumheizgerät oder Kombiheizgerät
  • Wassergeführte oder luftbasierte Wärmeabgabe
  • Elektrischer oder brennstoffbetriebener Antrieb
  • Einzelprodukt oder Verbundanlage
  • Eigenständiger Warmwasserbereiter oder kombinierte Funktion
  • Rechtlich definierte Niedertemperatur-Wärmepumpe oder Standard-Wärmepumpe
  • Wärmenennleistung
  • Vorhandensein einer Zusatzheizung

Schritt 3: Sämtliche anwendbaren Rechtsakte ermitteln

Prüfen Sie Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung, elektrische Sicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinen- oder Druckanforderungen, Kältemittelvorschriften und alle weiteren produktspezifischen Rechtsvorschriften. Verwenden Sie die jeweils anwendbare Fassung und beachten Sie Übergangsfristen.

Schritt 4: Vorgeschriebene Parameter prüfen und berechnen

Verwenden Sie die vorgeschriebenen Messmethoden, Berechnungsregeln und anwendbaren Normen. Dokumentieren Sie die Prüfkonfiguration, Softwareversion, Komponentenkonfiguration und angegebenen Betriebsbedingungen.

Schritt 5: Einhaltung der Mindestanforderungen überprüfen

Bestätigen Sie, dass das Produkt die anwendbaren Grenzwerte in folgenden Bereichen erfüllt:

  • Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz
  • Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz
  • Schallleistung
  • NOx-Emissionen, sofern relevant
  • Produktinformationen
  • Weitere regulierte Betriebszustände

Schritt 6: Technische Unterlagen erstellen

Die Unterlagen müssen nachvollziehbar darlegen, wie die angegebenen Werte ermittelt wurden. Sie sollten Prüfberichte, Berechnungen, Zeichnungen, Modellkennungen und Produktionskontrollen miteinander verknüpfen.

Schritt 7: Konformitätserklärung ausstellen und CE-Kennzeichnung anbringen

In der Erklärung müssen die anwendbaren Rechtsvorschriften und das Produkt eindeutig bezeichnet werden. Die CE-Kennzeichnung darf erst angebracht werden, nachdem die vorgeschriebene Konformitätsbewertung abgeschlossen wurde.

Schritt 8: Pflichten zur Energiekennzeichnung und EPREL-Registrierung erfüllen

Für erfasste Modelle sind das Energielabel und das Produktdatenblatt zu erstellen. Das Modell muss vor Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist für das Inverkehrbringen in EPREL registriert werden.

Schritt 9: Gegebenenfalls Informationen für Verbundanlagen vorbereiten

Stellen Sie die Produktdaten bereit, die Hersteller, Händler und Installateure für die Berechnung der Verbundanlagen-Effizienz benötigen. Achten Sie darauf, dass bei Regelungen und Solareinrichtungen die vorgeschriebenen Klassen und Methoden verwendet werden.

Schritt 10: Änderungen überwachen

Verfolgen Sie Änderungen, Ersatzverordnungen, harmonisierte Normen, Leitlinien der Kommission und nationale Umsetzungen. Auch bei einem bereits konformen Produkt können aktualisierte Unterlagen erforderlich werden, wenn sich Konstruktion, Software oder Rechtsgrundlage ändern.

Wärmepumpenarten und ihre Ökodesign-Behandlung

Der Begriff „Wärmepumpe“ umfasst mehrere Produktfunktionen. Der richtige Rechtsweg hängt von der Wärmeabgabe, der Leistung und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.

Wärmepumpenart Typische regulatorische Behandlung
Wassergeführtes Wärmepumpen-Raumheizgerät bis 400 kW Verordnung 813/2013
Wassergeführtes Wärmepumpen-Kombiheizgerät bis 400 kW Verordnung 813/2013 einschließlich der Anforderungen an die Warmwasserbereitung
Rechtlich definierte Niedertemperatur-Wärmepumpe Verordnung 813/2013 mit den Deklarationsregeln für Niedertemperatur-Wärmepumpen
Luft/Wasser-Wärmepumpe Normalerweise Verordnung 813/2013, sofern sie eine wassergeführte Zentralheizung versorgt und in den Anwendungsbereich fällt
Sole/Wasser- oder Erdwärmepumpe Normalerweise Verordnung 813/2013, sofern sie in den Anwendungsbereich fällt
Wasser/Wasser-Wärmepumpe Normalerweise Verordnung 813/2013, sofern sie in den Anwendungsbereich fällt
Abwärmewärmepumpe Kann unter Verordnung 813/2013 fallen, wenn sie der regulierten Heizgerätedefinition entspricht
Hybride oder brennstoffbetriebene Wärmepumpe Kann erfasst sein; Zusatzheizungen oder Verbrennungskomponenten müssen berücksichtigt werden
Verbundanlage aus Heizgerät, Regelung und Solarthermie Produktbezogene Ökodesign-Anforderungen sowie Bestimmungen zur Verbundanlagenkennzeichnung
Eigenständiger Wärmepumpen-Warmwasserbereiter Gesonderte Verordnungen 814/2013 und 812/2013
Luft/Luft-Wärmepumpe Gesonderte Vorschriften für Klimageräte oder Luftheizungsprodukte
Wassergeführtes Produkt über 400 kW Außerhalb der derzeitigen Leistungsgrenze der Verordnung 813/2013; weitere anwendbare Anforderungen sind gesondert zu prüfen

Die Europäische Kommission führt derzeit die Verordnungen 813/2013 und 811/2013 für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte sowie die Verordnungen 814/2013 und 812/2013 für eigenständige Warmwasserbereiter auf. Luftheizungs- und Kühlprodukte werden durch gesonderte Maßnahmen geregelt.

Praktische Anwendungsfälle

Niedertemperatur-Neubau

Definition: Ein Niedertemperatur-Neubau verwendet Wärmeabgabesysteme, die für niedrige Heizwassertemperaturen ausgelegt sind.

Zweck: Die Auslegung reduziert den von der Wärmepumpe zu überwindenden Temperaturhub.

Vorteil: Niedrigere Vorlauftemperaturen unterstützen in der Regel eine höhere jahreszeitbedingte Effizienz.

Beispiel: Bei einer korrekt dimensionierten Fußbodenheizung, die mit etwa 35 °C arbeitet, können die Niedertemperaturdaten der Wärmepumpe als relevante Planungsgrundlage verwendet werden.

Ökodesign unterstützt die Vorauswahl geeigneter Produkte. Bei der endgültigen Planung müssen dennoch die raumweise Heizlast, der hydraulische Abgleich, der Mindestvolumenstrom und die Regelungsstrategie überprüft werden.

Bestandsgebäude mit Heizkörpern

Definition: Bei einer Heizkörpersanierung wird ein vorhandenes oder teilweise modernisiertes Wärmeverteilsystem weiterverwendet.

Zweck: Im Rahmen der Bewertung wird ermittelt, welche Vorlauftemperatur am kältesten Auslegungstag erforderlich ist.

Vorteil: Der Installateur vermeidet es, die Wärmepumpe ausschließlich anhand günstiger Leistungsangaben für 35 °C auszuwählen.

Beispiel: Benötigt das Gebäude unter Auslegungsbedingungen Heizwasser mit 52 °C, sind die Leistungsdaten für 55 °C aussagekräftiger als die 35-°C-Effizienzklasse.

Durch die Modernisierung von Wärmeabgabesystemen, Dämmmaßnahmen und einen hydraulischen Abgleich kann die erforderliche Vorlauftemperatur gesenkt werden. Dadurch kann sich die tatsächliche Leistung der Wärmepumpe verbessern, ohne dass sich ihre Ökodesign-Einstufung ändert.

Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Heizsysteme

Definition: Ein größeres System kann eine einzelne Wärmepumpe, mehrere kaskadierte Wärmepumpen oder unterschiedliche Wärmequellen einsetzen.

Zweck: Die Planung muss wechselnde Lasten, Spitzen bei der Warmwasserbereitung und Anforderungen an die Ausfallsicherheit berücksichtigen.

Vorteil: Durch Modulation und Kaskadenregelung können mehr Geräte innerhalb effizienter Betriebsbereiche gehalten werden.

Beispiel: Bei geringem Bedarf kann ein System nur ein Führungsgerät betreiben und weitere Geräte erst zuschalten, wenn die Gebäudelast steigt.

Die Grenze von 400 kW gilt für das regulierte Heizgerät als Produkt. Große Projekte können auch mehrere regulierte Produkte, Speicher, Regelungen und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik enthalten. Der Projektplaner muss zwischen der Konformität auf Produktebene und der technischen Planung auf Systemebene unterscheiden.

Markteinführung oder Import eines Produkts

Definition: Bei einer Markteinführung wird ein Modell erstmals auf einem regulierten Markt in Verkehr gebracht.

Zweck: Der Hersteller oder Importeur prüft vor dem Verkauf, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Marktzugang erfüllt sind.

Vorteil: Eine frühzeitige Klassifizierung verhindert späte Neukonstruktionen, Umetikettierungen oder zusätzliche Dokumentationsarbeiten.

Beispiel: Ein Importeur sollte die technischen Nachweise, die Konformitätserklärung, die CE-Kennzeichnung und den EPREL-Status überprüfen, bevor er eine kennzeichnungspflichtige Wärmepumpe in der EU anbietet.

Dieses Verfahren ist insbesondere bei Handelsmarkenprodukten wichtig. Ein Unternehmen, das ein Produkt unter seinem eigenen Namen verkauft, kann nach den EU-Produktvorschriften die Verantwortung eines Herstellers übernehmen.

Vom Installateur zusammengestellte Verbundanlage

Definition: Eine vom Installateur zusammengestellte Verbundanlage kombiniert ein Heizgerät mit einem geeigneten Temperaturregler und gegebenenfalls einer solarthermischen Einrichtung.

Zweck: Der Installateur berechnet und kommuniziert die Leistung der Verbundanlage.

Vorteil: Der Kunde erkennt die Auswirkungen der vollständig angegebenen Systemkonfiguration.

Beispiel: Eine Wärmepumpe, die mit einer fortschrittlichen witterungsgeführten Regelung und solarthermischer Unterstützung kombiniert wird, kann ein anderes Verbundanlagenergebnis erhalten als die Wärmepumpe allein.

Die Verbundanlagenberechnung ersetzt weder die hydraulische Planung noch die Inbetriebnahme. Sie berücksichtigt zudem nicht jede denkbare Systemkomponente.

Vorteile der Ökodesign-Richtlinie

Vorteile für Gebäudeeigentümer

Ökodesign entfernt Produkte vom Markt, die die regulierten Mindestanforderungen nicht erfüllen. Zudem werden standardisierte Informationen für den Produktvergleich geschaffen. Die wichtigsten Vorteile für Gebäudeeigentümer bestehen in einem geringeren Informationsrisiko und einem besseren Zugang zu technischen Daten.

Zu den praktischen Vorteilen gehören:

  • Einheitlichere Effizienzangaben
  • Zugang zu jahreszeitbedingten Werten anstelle ausschließlich punktueller Leistungswerte
  • Standardisierte Angaben zur Schallleistung
  • Bessere Vergleichbarkeit von Raumheizungs- und Warmwasserfunktionen
  • Geringeres Risiko, ein veraltetes Produkt mit niedriger Leistung auszuwählen
  • Transparentere Produktdokumentation

Ökodesign kann keine bestimmte Stromrechnung garantieren. Der Energieverbrauch hängt weiterhin vom Gebäude, vom Wetter, von den Tarifen, den Benutzereinstellungen und der Qualität der Installation ab.

Vorteile für Hersteller und Importeure

Gemeinsame EU-Anforderungen erleichtern den Zugang zu mehreren nationalen Märkten. Eine einheitliche technische Konformitätsstruktur kann in zahlreichen EU-Ländern genutzt werden. Klare Anforderungen können außerdem die Produktentwicklung und Komponentenauswahl unterstützen.

Zu den wirtschaftlichen Vorteilen gehören:

  • Einheitlicher Rahmen für den Marktzugang
  • Besser planbare Ziele für die Produktentwicklung
  • Geringere Fragmentierung nationaler Vorschriften
  • Dokumentierte Grundlage für technische Angaben
  • Bessere Eignung für Ausschreibungen
  • Geringeres Risiko von Korrekturmaßnahmen
  • Besserer Schutz vor unbelegten Angaben von Wettbewerbern

Vorteile für Installateure und Planer

Ökodesign-Daten unterstützen den Produktvergleich und die erste Systemauslegung. Einheitliche Begriffe wie ηs, SCOP, Wärmenennleistung und LWA verringern Unklarheiten. Die Daten helfen Installateuren außerdem zu erklären, warum der Anschaffungspreis allein kein ausreichendes Auswahlkriterium darstellt.

Der wichtigste praktische Vorteil ist eine bessere Ausgangsbasis. Anschließend muss der Installateur gebäudespezifische Berechnungen ergänzen.

Vorteile für Umwelt und Energiesystem

Die Anforderungen fördern einen geringeren Energiebedarf während der Nutzungsphase und eine effizientere Produktgestaltung. Sie unterstützen außerdem den Austausch von Heizungsprodukten mit unzureichender Leistung. Der erweiterte ESPR-Rahmen kann künftige Anforderungen auf zusätzliche Themen des Lebenszyklus und der Ressourceneffizienz ausdehnen.

Auswahl einer Wärmepumpe anhand von Ökodesign-Informationen

Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen sollte das erste Auswahlkriterium, nicht aber die endgültige Entscheidungsgrundlage sein. Ein geeignetes Produkt muss sowohl die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen als auch zum Gebäude passen.

Auswahlkriterien für Wärmepumpen

Kriterium Was ist zu prüfen? Warum ist es wichtig?
Marktgebiet EU, Schweiz oder anderes Land Dokumentation und rechtliche Anforderungen können unterschiedlich sein
Produktfunktion Raumheizung, Kombiheizung oder eigenständige Warmwasserbereitung Kennzahl und anwendbare Verordnung hängen von der Funktion ab
Wärmenennleistung Leistungsbereich und Leistung unter Auslegungsbedingungen Die Nennleistung im Katalog entspricht möglicherweise nicht der Leistung bei niedrigen Außentemperaturen
Gebäudeheizlast Normgerechte Heizlastberechnung Verhindert Über- und Unterdimensionierung
Vorlauftemperatur Erwarteter Wert bei der Auslegungsaußentemperatur Beeinflusst die Effizienz der Wärmepumpe wesentlich
ηs Aktuell regulierte jahreszeitbedingte Effizienz Bestätigt die Mindestkonformität und unterstützt den Vergleich
SCOP Relevantes Klima und relevante Temperaturanwendung Unterstützt die Einschätzung der jahreszeitbedingten Betriebsleistung
Teillastverhalten Mindestmodulation und Taktverhalten Beeinflusst die Effizienz in der Übergangszeit und den Verschleiß
Zusatzheizung Art, Leistung und Regelungslogik Kann den Strom- oder Brennstoffverbrauch erhöhen
Schallleistung LWA von Innen- und Außengerät Unterstützt die akustische Standortplanung
Warmwasserbereitung ηwh, Speicher, Lastprofil und Temperatur Der Warmwasserbedarf kann einen wesentlichen Anteil am Jahresenergiebedarf ausmachen
Kältemittel Art, Füllmenge und rechtliche Anforderungen Beeinflusst Sicherheit, Wartung und Pflichten nach der F-Gas-Verordnung
Regelung Witterungsführung, Zonen und Bedarfsmanagement Beeinflusst die tatsächlichen Betriebstemperaturen und Laufzeiten
Speicher und Hydraulik Pufferspeicherbedarf, Mindestvolumenstrom und hydraulische Trennung Beeinflusst Taktung, Abtauung und Systemstabilität
PV und Energiemanagement Schnittstellen und Regelungsstrategie Kann Eigenverbrauch und Betriebskosten verbessern
Dokumentation Label, EPREL, technische Unterlagen und Servicedaten Unterstützt Konformität, Beschaffung und Wartung
Regionaler Kundendienst Inbetriebnahme, Ersatzteile und technische Unterstützung Beeinflusst die langfristige Zuverlässigkeit

Warnzeichen bei der Produktauswahl

Folgende Angaben sollten kritisch betrachtet werden:

  • Es wird nur ein einziger COP-Wert angegeben.
  • Bei einem Heizkörperprojekt werden ausschließlich Leistungswerte für 35 °C gezeigt.
  • Es wird ein Schalldruckwert ohne Schallleistungsangabe oder Messbedingungen genannt.
  • Der Verbrauch der Zusatzheizung wird nicht berücksichtigt.
  • Die Effizienzklasse widerspricht den technischen Daten.
  • Ein erfasstes EU-Modell kann in EPREL nicht identifiziert werden.
  • Der Begriff „umweltfreundlich“ wird ohne definierte technische Grundlage verwendet.
  • Ein Produkt wird allein deshalb als Niedertemperatur-Wärmepumpe bezeichnet, weil es bei 35 °C gute Leistungen erzielt.
  • Eine Behauptung über jährliche Stromeinsparungen enthält keine Annahmen zum Gebäude, Klima oder Tarif.

Ökodesign im Vergleich

Ökodesign im Vergleich zum Energielabel

Ökodesign Energielabel
Legt verbindliche Mindestanforderungen fest Unterstützt den Vergleich zwischen konformen Produkten
In erster Linie eine Vorschrift für den Marktzugang In erster Linie ein Informationsinstrument
Derzeitiger Anwendungsbereich für Heizgeräte bis 400 kW Derzeitiger Kennzeichnungsbereich für Heizgeräte bis 70 kW
Umfasst technische Anforderungen und Informationspflichten Zeigt Effizienzklassen und ausgewählte angegebene Eigenschaften
Wird durch Konformitätsunterlagen gestützt Wird durch Label, Produktdatenblatt und EPREL gestützt

Beide Systeme wirken zusammen. Ökodesign schließt Produkte aus, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Das Energielabel differenziert zwischen den verbleibenden Produkten.

ηs im Vergleich zu SCOP und COP

Kennzahl Bedeutung Geeigneter Anwendungsbereich
COP Verhältnis von Wärmeleistung zu elektrischer Aufnahmeleistung unter einer definierten Betriebsbedingung Vergleich der Leistung an einem einzelnen Betriebspunkt
SCOP Verhältnis der jahreszeitbedingten Nutzwärme zur jahreszeitbedingten Stromaufnahme nach einer festgelegten Methode Vergleich der saisonalen Leistung des Verdichter- und Wärmepumpensystems
ηs Regulatorische saisonale Kennzahl unter Verwendung von SCOP oder SPER, Primärenergiebetrachtung und vorgeschriebenen Korrekturen Ökodesign-Konformität und Energieklassifizierung

Ein COP-Wert kann technisch korrekt, bei alleiniger Verwendung jedoch kommerziell irreführend sein. Der SCOP bietet mehr jahreszeitlichen Kontext. ηs überführt das saisonale Ergebnis in den regulatorischen Rahmen, der für Marktzugang und Kennzeichnung verwendet wird.

Ökodesign im Vergleich zur CE-Kennzeichnung

Ökodesign CE-Kennzeichnung
Ein Bereich der anwendbaren umweltbezogenen Produktanforderungen Kennzeichen für die Konformität mit sämtlichen anwendbaren CE-Rechtsvorschriften
Enthält messbare Produktparameter Ist ein Konformitätszeichen und keine Leistungsklasse
Kann bestimmen, ob das Produkt in Verkehr gebracht werden darf Wird nach Abschluss der vorgeschriebenen Konformitätsverfahren angebracht

Eine Wärmepumpe erhält die CE-Kennzeichnung nicht deshalb, weil sie einen hohen ηs-Wert aufweist. Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass der Hersteller die Konformität mit sämtlichen relevanten EU-Rechtsvorschriften erklärt, die dieses Zeichen verlangen.

Ökodesign im Vergleich zur Leistung des installierten Systems

Produktkonformität Leistung des installierten Systems
Standardisierte Prüf- und Berechnungsbedingungen Tatsächliche Gebäude- und Wetterbedingungen
Angegebene Produktkonfiguration Reale hydraulische und elektrische Konfiguration
Definierte Temperaturanwendung Tatsächliche Vor- und Rücklauftemperaturen
Standardisiertes Saisonprofil Nutzerbedarf und Regelung
Produktschallleistung Standortspezifischer Schalldruck
Ergebnis für den Marktzugang Jährlicher Energieverbrauch und Komfort

Ein Ökodesign-konformes Produkt kann bei Überdimensionierung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Anschluss an ein ungeeignetes Hochtemperatursystem schlecht arbeiten. Umgekehrt kann eine fachgerecht ausgeführte Installation dazu beitragen, dass dasselbe Produkt seiner vorgesehenen jahreszeitbedingten Leistung wesentlich näherkommt.

Ökodesign im Vergleich zur F-Gas-Verordnung

Ökodesign regelt in erster Linie Energie- und bestimmte Produktleistungsparameter. Die derzeitige F-Gas-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/573, regelt fluorierte Treibhausgase einschließlich Dichtheit, Rückgewinnung, Zertifizierung, Inverkehrbringen von Produkten und Beschränkungen für HFKW. Eine Wärmepumpe kann beiden Rechtsrahmen unterliegen.

Ein natürliches Kältemittel hebt die Pflicht zur Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen nicht auf. Ebenso entbindet eine gute ηs-Leistung nicht von Kältemittelsicherheits- oder F-Gas-Pflichten.

Ökodesign-Richtlinie im Vergleich zur ESPR

Historischer Ökodesign-Rahmen ESPR-Rahmen
Richtlinie 2009/125/EG Verordnung (EU) 2024/1781
Schwerpunkt auf energieverbrauchsrelevanten Produkten Kann eine wesentlich größere Bandbreite physischer Produkte erfassen
Grundlage für produktspezifische Durchführungsmaßnahmen Grundlage für künftige produktspezifische delegierte Rechtsakte
Der Branchenbegriff „Ökodesign-Richtlinie“ bleibt gebräuchlich Aktueller Rechtsrahmen ist die Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte

Für Wärmepumpen bleibt die geltende produktspezifische Maßnahme der praktische Ausgangspunkt, bis sie formell ersetzt wird.

Regionale Anwendung in Österreich, Deutschland, der Schweiz und der übrigen EU

Österreich, Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten

Die Verordnung 813/2013 ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies umfasst unter anderem Österreich, Deutschland, Italien, Spanien, Polen und Finnland. Auch deutschsprachige Regionen Italiens unterliegen daher dem EU-Produktrechtsrahmen.

Nationale Vorschriften können weiterhin folgende Bereiche regeln:

  • Energieeffizienz von Gebäuden
  • Heizlastberechnungen
  • Elektroinstallation
  • Arbeiten an Kältemittelsystemen
  • Bohrungen und Grundwassernutzung
  • Baurechtliche Genehmigungen
  • Schallschutz
  • Qualifikationen von Installateuren
  • Förderfähigkeit

Ein Produkt kann die EU-Ökodesign-Anforderungen erfüllen und dennoch zusätzliche nationale oder örtliche Genehmigungen benötigen.

Schweiz

Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der Europäischen Union und wendet ihre eigene Energieeffizienzverordnung an. Nach Angaben des schweizerischen Bundesamts für Energie gelten Mindestanforderungen für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte bis 400 kW, während das Energielabel bis 70 kW gilt. Die schweizerischen Anforderungen sind häufig an EU-Methoden angelehnt, die Schweiz kann jedoch strengere Bestimmungen einführen.

Hersteller und Importeure sollten deshalb eine gesonderte Prüfung für den Schweizer Markt durchführen. Ein EU-Energielabel oder eine EU-Konformitätserklärung darf nicht automatisch als Nachweis der vollständigen Konformität in der Schweiz betrachtet werden.

Integration mit anderen Wärmepumpensystemen

Wärmeabgabesysteme und Vorlauftemperatur

Definition: Wärmeabgabesysteme übertragen die Energie des Heizwassers über Fußbodenheizungen, Heizkörper, Wandheizungen oder Gebläsekonvektoren in die Räume.

Zweck: Eine korrekte Dimensionierung der Wärmeabgabesysteme ermöglicht es der Wärmepumpe, mit der niedrigstmöglichen Vorlauftemperatur zu arbeiten.

Vorteil: Ein geringerer Temperaturhub unterstützt in der Regel eine höhere jahreszeitbedingte Effizienz.

Beispiel: Durch die Vergrößerung ausgewählter Heizkörper kann die erforderliche Vorlauftemperatur eines Sanierungssystems von 55 °C auf 45 °C gesenkt werden.

Ökodesign stellt Referenzinformationen für 35 °C und 55 °C bereit. Bei der Detailplanung muss die tatsächlich in jedem Raum erforderliche Temperatur berechnet werden.

Hydraulik und thermische Speicherung

Definition: Die Wärmepumpenhydraulik steuert den Wasserstrom zwischen Wärmeerzeuger, Wärmeabgabesystemen und Speichern.

Zweck: Die Planung stellt den Mindestvolumenstrom sicher, unterstützt Abtauvorgänge und trennt bei Bedarf unterschiedliche Kreise hydraulisch voneinander.

Vorteil: Eine stabile Hydraulik verringert Taktbetrieb und Betriebsstörungen.

Beispiel: Ein korrekt dimensionierter Pufferspeicher kann hydraulische Stabilität gewährleisten, wenn viele Raumzonen unabhängig voneinander schließen. Ein unnötig großes Speichervolumen kann jedoch zusätzliche Wärmeverluste verursachen.

Ein Pufferspeicher ist nicht automatisch in jedem System erforderlich. Die Entscheidung sollte sich nach den hydraulischen Anforderungen des Wärmepumpenherstellers, dem Wasservolumen der Wärmeabgabesysteme, der Regelungsstrategie und der Gebäudelast richten.

Witterungsgeführte Regelung und Raumregelung

Definition: Eine witterungsgeführte Regelung passt die Heizwassertemperatur an die Außentemperatur an.

Zweck: Die Regelung stellt nur diejenige Temperatur bereit, die zur Aufrechterhaltung des Komforts erforderlich ist.

Vorteil: Niedrigere durchschnittliche Vorlauftemperaturen können den Arbeitsaufwand des Verdichters verringern.

Beispiel: Bei milder Witterung kann die Regelung die Vorlauftemperatur absenken, anstatt das System dauerhaft mit der für den Auslegungstag vorgesehenen Temperatur zu betreiben.

Die Qualität der Regelung beeinflusst auch die regulierte Verbundanlagenberechnung. Die tatsächlichen Vorteile hängen von der Inbetriebnahme, der Einstellung der Heizkurve und der Abstimmung mit den Raumregelungen ab.

Photovoltaik und Energiemanagement

Definition: Bei der PV-Integration wird der Betrieb der Wärmepumpe mit der lokal erzeugten elektrischen Energie koordiniert.

Zweck: Flexible Heiz-, Kühl- oder Speicherlasten werden in Zeiten mit hoher Solarstromerzeugung verlagert.

Vorteil: Dadurch können der Eigenverbrauch erhöht und der Netzstrombezug verringert werden.

Beispiel: Eine Regelung kann bei verfügbarem PV-Überschuss den Sollwert eines Warmwasser- oder Wärmespeichers anheben.

Die PV-Integration verändert den Ökodesign-Wert ηs des Produkts nicht. Sie verändert, wie und zu welchem Zeitpunkt das System Strom aus dem Netz bezieht.

Der Energiemanager NAVIGATOR von iDM stellt eine übergeordnete Systemregelung für iDM-Wärmepumpen bereit und unterstützt Schnittstellen zu Photovoltaikanlagen. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Integrationsfunktion, während Ökodesign weiterhin die grundlegende Produktkonformität definiert.

Solarthermische Systeme

Definition: Solarthermische Kollektoren übertragen Sonnenwärme in einen Warmwasser- oder Heizungsspeicher.

Zweck: Sie verringern die Wärmemenge, die vom Hauptheizgerät erzeugt werden muss.

Vorteil: Geeignete solarthermische Komponenten können das regulierte Ergebnis einer Heizgeräte-Verbundanlage verbessern.

Beispiel: Für eine Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Regelung und einer deklarierten solarthermischen Anlage kann auf Grundlage der Komponentendaten ein Verbundanlagenlabel berechnet werden.

Solarthermie und Photovoltaik dürfen nicht als gleichartige Systeme behandelt werden. Solarthermie fließt in die derzeitige Verbundanlagenberechnung für Heizgeräte ein. Photovoltaik wird dort nicht berücksichtigt.

Gebäudeleittechnik und Kaskaden

Definition: Eine Gebäudeleit- oder Kaskadenregelung koordiniert mehrere Wärmeerzeuger und Gebäudelasten.

Zweck: Sie bestimmt, wie viele und welche Wärmepumpen unter den jeweiligen Betriebsbedingungen benötigt werden.

Vorteil: Die Geräte können näher an ihren effizienten Teillastbereichen betrieben werden, während gleichzeitig Redundanz gewährleistet wird.

Beispiel: Ein Gewerbegebäude kann bei milder Witterung nur eine Wärmepumpe betreiben und weitere Geräte zuschalten, wenn der Raumheizungs- oder Warmwasserbedarf steigt.

Die Regelung verändert den Konformitätsstatus der einzelnen Produkte nicht. Sie bestimmt, wie die konformen Produkte gemeinsam betrieben werden.

Kältemittelsysteme

Definition: Der Kältemittelkreislauf überträgt Wärme durch Verdampfung, Verdichtung, Verflüssigung und Expansion.

Zweck: Die Auswahl des Kältemittels und die Auslegung des Kältemittelkreislaufs ermöglichen den erforderlichen Temperaturbereich auf sichere und effiziente Weise.

Vorteil: Ein geeignetes Kältemittel kann Leistung, Wartungsfreundlichkeit und langfristige regulatorische Eignung unterstützen.

Beispiel: Auch ein Produkt mit natürlichem Kältemittel benötigt eine geeignete Kontrolle der Füllmenge, ein sicheres Anlagenkonzept, Installationsanweisungen und eine qualifizierte Handhabung.

Ökodesign-Effizienz, Kältemittelrecht und Sicherheitsnormen müssen gemeinsam bewertet werden. Keiner dieser Bereiche ersetzt die anderen.

Gebäudeenergierecht

Definition: Gebäudeenergierechtliche Vorschriften regeln die Energieeffizienz des Gebäudes oder der technischen Anlage und nicht ausschließlich das werksseitig hergestellte Produkt.

Zweck: Sie verknüpfen die Produktleistung mit Dämmung, Regelung, erneuerbarer Energie und Systemplanung.

Vorteil: Das Gebäude wird als funktionierendes Gesamtsystem bewertet.

Beispiel: Eine nationale Bauvorschrift kann einen bestimmten Anteil erneuerbarer Wärme verlangen, obwohl die ausgewählte Wärmepumpe die Ökodesign-Anforderungen bereits erfüllt.

Daraus ergibt sich eine klare Hierarchie:

  1. Ökodesign: Darf das Produkt in Verkehr gebracht werden?
  2. Energielabel: Wie schneidet das Produkt im Vergleich zu ähnlichen Produkten ab?
  3. Gebäuderecht: Kann das geplante System die Gebäudeanforderungen erfüllen?
  4. Installationsnormen: Kann das System sicher und fachgerecht installiert werden?
  5. Inbetriebnahme: Arbeitet das tatsächliche System wie geplant?

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Thomas Pletzer
Matthias Steiner
Christian Hutter
Adrian Egger
EXPERTEN-BERATUNG
Über 50 Jahre Erfahrung mit Wärmepumpen

Ökodesign bildet den rechtlichen und technischen Ausgangspunkt. Es bestätigt, dass ein Produkt die anwendbaren Mindestanforderungen erfüllt. Es bestimmt jedoch nicht, ob das Produkt in einem bestimmten Gebäude korrekt dimensioniert, richtig positioniert oder optimal geregelt ist.

Eine vollständige Bewertung einer Wärmepumpe sollte folgende Aspekte miteinander verknüpfen:

  • Gebäudeheizlast
  • Umweltwärmequelle
  • Erforderliche Vorlauftemperatur
  • Raumheizungs- und Warmwasserbedarf
  • Jahreszeitbedingte Effizienz
  • Akustische Bedingungen
  • Hydraulische Auslegung
  • Speicherstrategie
  • Regelung und Zonierung
  • PV-Integration
  • Kältemittelanforderungen
  • Inbetriebnahme und Wartung

iDM Energiesysteme entwickelt Wärmepumpensysteme, die Umweltenergie aus Luft, Erde und Wasser nutzen. Das Portfolio umfasst außerdem Systemregelungen und Energiemanagementfunktionen über NAVIGATOR. Dadurch können produktbezogene Leistungsdaten mit den betrieblichen Anforderungen des vollständigen Heizsystems verknüpft werden.

Die richtige Einordnung ist daher eindeutig:

Ökodesign legt die Grundlage für die Konformität fest. Die Systemplanung überführt diese Grundlage in einen effizienten, leisen und zuverlässigen Gebäudebetrieb.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Ökodesign-Richtlinie noch in Kraft?

Die Richtlinie 2009/125/EG wurde 2024 durch die Verordnung (EU) 2024/1781 aufgehoben. Der Begriff „Ökodesign-Richtlinie“ wird jedoch weiterhin häufig verwendet. Bestehende produktspezifische Maßnahmen bleiben während des Übergangs relevant, und die Verordnung 813/2013 wird weiterhin als anwendbare Maßnahme für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte geführt.

Gilt die Ökodesign-Richtlinie für jede Wärmepumpe?

Nein. Die Verordnung 813/2013 gilt für definierte Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte, die wassergeführte Zentralheizungssysteme versorgen und eine Wärmenennleistung von höchstens 400 kW aufweisen. Für eigenständige Warmwasserbereiter, Luft/Luft-Wärmepumpen und andere Produktkategorien gelten andere Vorschriften.

Benötigt jede Ökodesign-konforme Wärmepumpe ein Energielabel?

Nein. Der Ökodesign-Anwendungsbereich für derzeitige Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte reicht bis 400 kW, während der entsprechende Anwendungsbereich des Energielabels bis 70 kW reicht. Produkte können daher den Ökodesign-Anforderungen unterliegen, ohne in den Anwendungsbereich des Energielabels für Heizgeräte zu fallen.

Kann die jahreszeitbedingte Effizienz einer Wärmepumpe über 100 % liegen?

Ja. ηs ist eine regulatorische Kennzahl, die aus der jahreszeitbedingten Leistung, der Primärenergiebetrachtung und den vorgeschriebenen Korrekturen abgeleitet wird. Außerdem überträgt eine Wärmepumpe Umweltwärme, anstatt ausschließlich ihre elektrische Eingangsenergie in Wärme umzuwandeln. Ein ηs-Wert von mehr als 100 % verstößt daher nicht gegen den Energieerhaltungssatz.

Ist ηs dasselbe wie SCOP?

Nein. Der SCOP vergleicht die jahreszeitbedingte Nutzwärme mit der jahreszeitbedingten Stromaufnahme nach einem festgelegten Verfahren. ηs verwendet den SCOP als Bestandteil einer regulatorischen Berechnung und berücksichtigt zusätzlich den Umrechnungskoeffizienten und die vorgeschriebenen Korrekturen.

Eignet sich eine 35-°C-Effizienzklasse zum Vergleich von Heizkörpersystemen?

Nur dann, wenn 35 °C den geplanten Betriebsbedingungen der Heizkörper entsprechen. Viele bestehende Heizkörpersysteme benötigen eine höhere Auslegungsvorlauftemperatur. In diesen Fällen bieten die 55-°C-Daten oder detaillierte Leistungstabellen eine aussagekräftigere Vergleichsgrundlage.

Regelt Ökodesign das Kältemittel?

Die derzeitigen Ökodesign-Vorschriften für Heizgeräte konzentrieren sich hauptsächlich auf Energieeffizienz, Produktinformationen und die Schallleistung der Wärmepumpe. Anforderungen an Kältemitteldichtheit, Beschränkungen des Inverkehrbringens und damit verbundene Pflichten werden gesondert geregelt, unter anderem durch die Verordnung (EU) 2024/573.

Garantiert die Ökodesign-Konformität niedrige Betriebskosten?

Nein. Sie bestätigt, dass das Produkt unter standardisierten Bedingungen die anwendbaren Mindestanforderungen erfüllt. Die Betriebskosten hängen von der Gebäudeheizlast, der Vorlauftemperatur, dem Klima, dem Stromtarif, den Regelungseinstellungen, dem Warmwasserverbrauch und der Installationsqualität ab.

Gilt Ökodesign unmittelbar in der Schweiz?

Nein. Die Schweiz verfügt über eine eigene Energieeffizienzverordnung. Die schweizerischen Anforderungen verwenden zahlreiche aus den EU-Vorschriften bekannte Konzepte, müssen jedoch gesondert geprüft werden und können strenger sein.

Wer ist für die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen verantwortlich?

Normalerweise ist der Hersteller für die Konformitätsbewertung, die technischen Unterlagen, die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung verantwortlich. Auch Importeure und Unternehmen, die Produkte unter ihrem eigenen Namen vertreiben, können weitreichende Pflichten übernehmen. Händler und Installateure haben gesonderte Pflichten in Bezug auf Energielabel, Produktinformationen und Verbundanlagen.