Förderungen für iDM Wärmepumpen in ITALIEN

STEUERBONUS 110 % FÜR DEN AUSTAUSCH DER HEIZANLAGE MIT EINER iDM WÄRMEPUMPE IN ITALIEN!

Mit dem „decreto rilancio“ gewährt der Staat ein großzügiges Steuergeschenk – nicht nur, um die Wirtschaft nach der Covid-19-Pandemie anzukurbeln, sondern auch um ältere Heizanlagen mit erneuerbaren Generatoren auszutauschen und damit unsere Zukunft nachhaltiger zu gestalten.

Das bedeutet, dass der Staat beim Austausch Ihrer alten Heizanlage mit einer iDM Wärmepumpe inklusive Entsorgungskosten der alten Anlage bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 Euro pro Baueinheit eine Steuerabsetzbarkeit von 110 % gewährt. In Zahlen ausgedrückt zahlt Ihnen der Staat diesen Austausch zu 100 % und schenkt Ihnen noch 10 % dazu. Diesen Gesamtbetrag können Sie in 5 Jahren in gleichbleibenden Raten mit Ihren Steuerschulden verrechnen. Neben der Wärmepumpe fallen auch die Kosten für Photovoltaikanlagen, Batterien zur Speicherung von PV-Strom und für die Installation von Elektroladestationen darunter. Diese Umbaumaßnahmen müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen werden, wobei dabei das Kassaprinzip zählt, d.h. die Zahlung/Rechnung muss im genannten Zeitraum erfolgen, ganz unabhängig, wann die Arbeiten begonnen haben. Diesen Steuerabsetzbetrag dürfen alle Privatpersonen bei ihrer Erstwohnung anwenden, egal ob es sich dabei um ein alleinstehendes Familienhaus oder um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt, sowie in Kondominien und Instituten von sozialen Wohnbauten. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass bei Ihnen für diesen Zeitraum auch dementsprechende Steuerschulden anfallen, um diese verrechnen bzw. absetzen zu können.