Neue Heizungsförderung in Deutschland ab 21. Juli 2026
Ab dem 21. Juli 2026 startet die überarbeitete Bundesförderung für den Heizungstausch. Hausbesitzer profitieren weiterhin von attraktiven Zuschüssen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung, beispielsweise mit einer iDM Wärmepumpe.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

-> 30 % Grundförderung
Für den Austausch einer alten Heizung wird weiterhin eine Grundförderung von 30 % gewährt. Durch verschiedene Bonusprogramme sind bis zu 80 % Gesamtförderung möglich.
-> Förderfähige Investitionskosten
Die maximal anrechenbaren Kosten betragen:
- 28.000 € für die erste Wohneinheit
- 15.000 € je weitere Wohneinheit (2. bis 6.)
- 8.000 € je Wohneinheit ab der 7. Einheit
Wichtig: Ab dem 1. Februar 2027 reduzieren sich die förderfähigen Kosten alle sechs Monate um 750 €. Wer früher beantragt, kann daher von einer höheren Förderung profitieren.
-> Änderungen bei Wärmepumpen
Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt. Förderfähig sind künftig Wärmepumpen mit einem Kältemittel (GWP) unter 150. Moderne iDM Wärmepumpen erfüllen diese Anforderungen.
-> Klimageschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümer erhalten beim Austausch einer fossilen Heizung oder bestimmter Biomasseheizungen einen zusätzlichen Bonus.
- 16 % bei Antragstellung bis 31.01.2027
- 12 % vom 01.02.2027 bis 31.07.2027
- 8 % vom 01.08.2027 bis 31.01.2028
- 4 % vom 01.02.2028 bis 31.07.2028
-> Verbesserter Einkommensbonus
Der Einkommensbonus wurde erweitert und gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 €.
Für jedes minderjährige Kind im Haushalt werden zusätzlich 10.000 € vom Haushaltseinkommen abgezogen. Dadurch können deutlich mehr Familien von einer höheren Förderung profitieren.
Je nach Einkommen beträgt der Bonus 10 %, 30 % oder 50 %.
Weitere Änderungen ab 2027
Ab 2027 konzentriert sich die Förderung noch stärker auf den Austausch fossiler Heizsysteme.
- Der Ersatz einer erneuerbaren Heizung, die vor dem 1. Januar 2008 installiert wurde, bleibt mit 25 % der Gesamtkosten förderfähig.
- Für erneuerbare Heizungen, die ab dem 1. Januar 2008 installiert wurden, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.
Jetzt Förderung sichern
Da sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die förderfähigen Investitionskosten schrittweise reduziert werden, lohnt sich eine frühzeitige Antragstellung.
Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihr Projekt möglich ist? Unsere iDM Fachpartner beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer neuen Wärmepumpe.
Mit Fördergeldservice zum BEG Zuschuss
Der Fördergeldservice beinhaltet die Förderabwicklung einer Heizungsmodernisierung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl.:
- Prüfung der Voraussetzungen
Den Fördergeldservice können Sie für Wohngebäude ab 289,- € anfordern oder für Nichtwohngebäude ab 357,- €. Dazu einfach die passende Checkliste herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem unterschriebenen Liefer-/Leistungsvertrag für Ihre iDM-Wärmepumpe beim Fördergeldservice einreichen.
Sie haben Fragen zum Fördergeldservice? Dann nutzen Sie unsere Förderhotline: +49 (0) 6190 9263 – 417 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
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