Allgemeine Geschäftsbedingungen der iDM Energiesysteme GmbH

1. Allgemeines

1.1. Die iDM Energiesysteme GmbH, FN 44919h, Seblas 16-18, 9971 Matrei in Osttirol (kurz: „iDM“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gegenüber ihren Kunden (kurz: „Kunde“). Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde als Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) oder als Unternehmer handelt. Soweit erforderlich werden im Folgenden spezielle Regelungen für Kunden, die Unternehmer sind, festgelegt.
1.2. Soweit im Folgenden nicht näher unterschieden wird, beziehen sich diese AGB auf sämtliche Leistungen durch iDM, wie insbesondere auf Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge sowie Beratungen.
1.3. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen oder Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie von iDM schriftlich bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern sie durch iDM nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.4. Eine allfällige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist die nichtige oder ungültige Vertragsbestimmung im Kontext der Vertragsgrundlagen so auszulegen, dass sie dem wirtschaftlich angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

2. Aufträge, Vertragsschluss und Leistungsänderungen

2.1. Telefonisch erteilte Aufträge des Kunden werden von iDM mit einer schriftlichen Bestätigung angenommen. Bei derartigen Aufträgen wird dem Kunden bereits telefonisch mitgeteilt, dass iDM ausschließlich auf Grundlage dieser AGB kontrahiert. Bestellungen von Vertragspartnern werden mit Zugang der Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins von iDM verbindlich.
2.2. Bei offensichtlichen Fehlern in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein ist der Kunde verpflichtet, iDM unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, darüber zu informieren.
2.3. Beanstandungen der Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins sind unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, bei sonstigem Verlust von Ansprüchen wegen etwaiger Fehler, schriftlich gegenüber iDM geltend zu machen.
2.4. Kunden, die Unternehmer sind, dürfen in dem von iDM betriebenen Online-Shop ausschließlich jenen Personen eine Bestellautorisierung ausstellen, die rechtlich und tatsächlich zum Abschluss derartiger Geschäfte befugt sind. Der Kunde verpflichtet sich eigene unternehmensinterne Vorkehrungen zu treffen, um einer Bestellung durch nicht vertretungsbefugte Personen vorzubeugen.

3. Preise, Zahlung und Verzug

3.1. Das Entgelt versteht sich als Nettobetrag zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Rechnungslegung darauf entfallenden Steuern und Abgaben, wie insbesondere die MwSt.
3.2. Leistungen von iDM, die im ursprünglichen Auftrag und Kostenvoranschlag keine Deckung finden und auf Wunsch des Kunden nachträglich vereinbart werden, sind entgeltlich.
3.3. Das vereinbarte Entgelt gilt nur dann als Festpreis, wenn iDM einen Festpreis schriftlich zusagt. Ansonsten gilt jenes Entgelt als vereinbart, das am Tag der Lieferung/Leistung in den Preislisten von iDM ausgewiesen ist. Zugesagte Preise oder Preisnachlässe sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde die gesamte zugesagte Leistung abnimmt.
3.4. Das gesamte Entgelt ist ab Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig, sofern mit dem Kunden kein gesondertes Zahlungsziel vereinbart wurde. iDM gewährt dem Kunden nur insoweit Skonto, als bis zu diesem Zeitpunkt bereits alle früheren Rechnungen vollständig beglichen wurden.
3.5. Der Kunde hat auf das vereinbarte Entgelt vor Beginn der Leistung oder Lieferung eine Anzahlung zu leisten, es sei denn, es wird mit dem Kunden Abweichendes vereinbart. Die Höhe der Anzahlung wird mit dem Kunden individuell festgelegt. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu bezahlen.
3.6. Bei eingetretenem Zahlungsverzug des Kunden verrechnet iDM Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. Davon abweichend verrechnet iDM gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Über die Verzugszinsen hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung angemessener Mahnspesen, mindestens aber eines Pauschalbetrages in Höhe von € 50,00 sowie die notwendigen Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
3.7. Bei vom Kunden verschuldetem Zahlungsverzug wird das gesamte noch offen aushaftende Entgelt – ungeachtet individueller Vereinbarungen – sofort fällig. iDM ist bei Zahlungsverzug des Kunden weiters berechtigt, die vereinbarte Leistung bis zur gänzlichen Bezahlung oder zur Leistung von tauglichen Sicherheiten zurückzubehalten.
3.8. iDM ist darüber hinaus berechtigt, vom Kunden geleistete Vorauszahlungen mit anderen Forderungen des Kunden aufzurechnen, wenn er sich mit diesen in Verzug befindet. Hingegen kann der Kunde gegen Ansprüche von iDM mit allfälligen Gegenforderungen, welcher Art auch immer, nur dann aufrechnen, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt oder von iDM schriftlich anerkannt wurde. iDM ist nicht verpflichtet, Zahlungen in Form von Wechsel
oder Schecks entgegenzunehmen.
3.9. Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur für konnexe, auf demselben Vertragsverhältnis beruhende Ansprüche zu.
3.10. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Verzuges unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder die des Eigentumsvorbehaltes bleiben davon unberührt. Im Rücktrittsfall rechnet iDM die bis dahin erbrachten Leistungen ab und erstattet allfällige Anzahlungen in dem Umfang zurück, in dem diese dem entstandenen Aufwand übersteigen.
3.11. iDM kann im Falle einer Falschbestellung ein mängelfreies Produkt vom Kunden, die Unternehmer sind, aus Kulanzgründen zurücknehmen. Dafür muss eine schriftliche Bestätigung von iDM vorliegen. Ein Rechtsanspruch des Kunden besteht darauf nicht. iDM ist berechtigt, 20% des Nettoentgelts des zurückgenommenen Produkts als Bearbeitungsgebühr einzubehalten. Die Kosten und die Gefahr des Transports trägt der Kunde.

4. Lieferung, Leistung und Versandkosten

4.1. Ist der Kunde Unternehmer, geht das Risiko und die Gefahr des Transportes bzw. der Lieferung mit der Übergabe des Produktes an den Transporteur auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt jedenfalls auf Rechnung des Kunden.
4.2. iDM ist berechtigt, Vorab- und Teillieferungen durchzuführen und diese separat in Rechnung zu stellen. Diesbezüglich gelten die unter Punkt 3. dieser AGB angeführten Bedingungen als vereinbart.
4.3. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich einer richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch die Vorlieferanten von iDM. Wird iDM an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Umständen (wie bspw. Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall eines schwer ersetzbaren Lieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen,
Verzögerung bei der Zollabfertigung, Ausbruch einer Seuche, Personalengpässen bei Lieferanten oder sonstiger höherer Gewalt) behindert, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen sowie Termine in angemessenem Umfang. Unerheblich ist, ob diese Umstände bei iDM oder bei einem ihrer Lieferanten oder Subunternehmer eintreten.
4.4. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins zu laufen, sofern keine anderen Lieferfristen zugesagt wurden. Das Produkt gilt als geliefert, wenn es bis zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen und die verspätete Lieferzeit vom Kunden verursacht wird. iDM ist berechtigt, das Produkt bei Gläubigerverzug auf Kosten des Kunden zu lagern.
4.5. Die Lieferung erfolgt an den jeweils vom Kunden angegebenen Versandort. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde, gilt die Adresse des Kunden als Lieferadresse. Der Kunde muss im Rahmen der Zulieferung sicherstellen, dass die Anfahrtsstraße mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Sollte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder aufgrund sonstiger Umstände eine Lieferung nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein oder der Kunde
einen von seiner Adresse abweichenden Lieferort wünschen, ist iDM berechtigt, etwaigen Mehraufwand (z.B. Kilometergeld) an den Kunden weiter zu verrechnen.
4.6. Der Kunde hat bei der Entgegennahme des Produktes bzw. der Leistung dafür zu sorgen, dass die Übernahme der Ware zügig und ohne vorhersehbare Komplikationen abläuft. Der Kunde ist insbesondere dazu gehalten, bei schweren oder unhandlichen Produkten Personal zur Abladung bereitzustellen. Entspricht der Kunde diesen Voraussetzungen nicht, ist iDM berechtigt das angelieferte Produkt an der angegebenen Adresse auf Gefahr des
Kunden abzustellen.
4.7. Ist der Kunde Unternehmer, ist er dazu verpflichtet, die Produkte nach den jeweils geltenden regionalen, nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften und Qualitätsstandards zu lagern und zu verwahren. Der Kunde hat zudem sämtliche produktspezifischen Schulungen und Weiterbildungen zu absolvieren bzw. seinen Vertragspartnern zur Verfügung zu stellen, um eine gefahrlose Lagerhaltung, einen sicheren Transport sowie Montage samt Inbetriebnahme und Service der Produkte zu gewährleisten. Sollte der Kunde die Produkte von iDM in einem Land anbieten, in dem die Sprache Deutsch nicht Amtssprache ist, hat der Kunde die von iDM dem Produkt beigegebenen Dokumente (bspw. Betriebsanleitung, Montageanleitung, …) in die in dieser Region jeweils anerkannte und verständliche Sprache zu übersetzen. Weiters hat er bei von iDM durchgeführten Übersetzungen dieser Dokumente mitzuwirken und Unklarheiten oder Übersetzungsfehler an iDM mitzuteilen.
4.8. Die Versandkosten bei Zustellung durch Bahn, Post oder sonstigen Frachtführern bzw. durch einen Spediteur trägt, sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde, der Kunde. Dasselbe gilt bei Streckengeschäften, in denen der Kunde durch Vorlieferanten von iDM direkt beliefert wurde. Jene Versandkosten, die iDM durch Vorlieferanten verrechnet wurden, sind nur in Einzelfällen, nach besonderer Vereinbarung mit dem Kunden von iDM zu tragen. Das gilt insbesondere bei Lieferung nicht lagermäßig geführter Ware oder bei vom Kunden gewünschter Expresslieferung.
4.9. Sofern für die Lieferung „frei Bestimmungsort“ oder „frei Empfangsstation“ vereinbart wurde, ist der Kunde auch zur Zahlung der Frachtnebenkosten verpflichtet (bspw. „Rollgeld“). Dasselbe gilt, wenn der Kunde „Selbstabholer“ ist und iDM dennoch aus fracht- und/oder verpackungstechnischen Gründen (Sammelladungsverkehr) über die Spedition ausliefert.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur Begleichung des gesamten Entgelts sowie allfälliger Nebenleistungen im Eigentum von iDM, unabhängig davon, ob die vom Kunden geleistete Zahlung bestimmten Forderungen gewidmet wurde. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung der Saldoforderung. iDM ist berechtigt, übernommene Produkte zur Sicherung noch offener Forderungen zurückzubehalten.
5.2. Der Kunde wird ermächtigt, das von iDM vorbehaltene Eigentum nur insoweit an Dritte zu übertragen, als dass sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet, der Kunde iDM vor der beabsichtigten Übertragung schriftlich verständigt und der Kunde der Abtretung der Forderungen aus dem mit dem Dritten abgeschlossenen Vertrag an iDM zustimmt. Die Forderungsabtretung dient der Sicherung der noch offenen Forderungen gegenüber dem Kunden. Die Eigentumsübertragung wird nur wirksam, wenn iDM der Eigentumsübertragung schriftlich zustimmt.
5.3. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen gegenüber Dritten bis zum jederzeitigen Widerruf durch iDM einzuziehen, solange er sich gegenüber iDM nicht im Zahlungsverzug befindet.
5.4. Der Kunde hat iDM von einer bevorstehenden Pfändung oder einer anderen Inanspruchnahme des vorbehaltenen Produkts durch Dritte unverzüglich zu verständigen.

6. Widerrufsrecht für Verbraucher

6.1. Kunden, die Verbraucher sind, steht für im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge ein Rücktrittsrecht gemäß FAGG zu.
6.2. Der Kunde kann von diesem Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absendet.
6.3. Die Erklärung des Kunden ist an keine Form gebunden, wobei das von iDM unter Punkt 6.6. dieser AGB zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular empfohlen wird.
6.4. Verlangt der Kunde, dass iDM vor Ablauf der unter Punkt 6.2. dieser AGB genannten Frist mit der Durchführung dieses Vertrages beginnt, muss der Kunde nach Aufforderung von iDM ein auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen an iDM erklären. iDM wird darüber hinaus vom Kunden eine Bestätigung verlangen, dass dieser den bei vollständiger Vertragserfüllung eintretenden Verlust seines Rücktrittsrechts zur Kenntnis genommen hat.
6.5. Hat der Kunde die vorzeitige Vertragserfüllung gegenüber iDM gemäß Punkt 6.4. dieser AGB erklärt und tritt er nach Beginn der Vertragserfüllung von iDM vom Vertrag zurück, so ist der Kunde verpflichtet, iDM einen angemessenen, im Verhältnis vom vertraglich vereinbarten Gesamtpreis zu den bereits erbrachten Leistungen stehenden Betrag zu zahlen.
6.6. Widerrufsformular
An die iDM Energiesysteme GmbH Seblas 16-18 9971 Matrei in Osttirol
Hiermit trete ich ______________________ wohnhaft in ______________________ [Name und Adresse] von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über ______________________ [genaue Bezeichnung der beauftragten Leistungen], beauftragt am ______________________ [Datum], begonnen am______________________ [Datum], zurück.

7. Gewährleistung

7.1. Bei Kunden, die Unternehmer sind, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate, wobei der Kunde den Mangel sowie dessen Vorhandensein im Zeitpunkt der Abnahme zu beweisen hat.
7.2. Ist der Kunde Konsument, hat er alle offensichtlichen, wenn er Unternehmer ist, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung und noch vor Verarbeitung bzw. Einbau schriftlich gegenüber iDM anzuzeigen, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Produktes. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zutage treten, sind iDM vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch 7 Tage nach zutage treten des Mangels. Ist der Kunde Unternehmer, hat er alle äußerlich erkennbaren Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat jene Nachteile, die aufgrund einer nicht rechtzeitigen Mängelanzeige resultieren, selbst zu tragen.
7.3. Der Kunde hat iDM die Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel vor Ort zu besichtigen oder durch einen Vertreter besichtigen zu lassen.
7.4. Bei nicht form- oder fristgerechter Rüge gilt das Produkt als mangelfrei übernommen. Sofern die Mängel form- und fristgerecht gerügt wurden, hat der Kunde iDM das mangelhafte Produkt unverzüglich zur Verfügung zu stellen. In dieser Zeit dürfen, bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen, keine Veränderungen am bemängelten Produkt vorgenommen werden. Bloß geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Übergabe. Dazu zählen insbesondere produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbnuancen. Wird eine Übernahme ohne triftigen Grund wiederholt verweigert, erfolgt die Übernahme automatisch durch die Lieferung von iDM.
7.5. Ist der Kunde Unternehmer, hat er alle Kosten, die im Rahmen der Mängelbehebung anfallen, selbst zu tragen. Im Übrigen übernimmt iDM gegenüber allen Kunden keine Kosten, die insbesondere durch die erschwerte Erreichbarkeit des vom Mangel betroffenen Gegenstandes anfallen (bspw. Krankosten).
7.6. Die Herstellergarantien bleiben von den Gewährleistungsansprüchen des Kunden unberührt.
7.7. Im Falle einer gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Vertragsauflösung hat der Kunde das Produkt Zug-umZug gegen Rückerstattung des Preises unter Abzug eines angemessenen Benützungsentgelts an iDM auf dessen Kosten zurückzustellen.

8. Schadenersatz

8.1. iDM haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen sowie aus der Produkthaftung.
8.2. Darüber hinaus haftet iDM gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch nicht für grob fahrlässig verursachte Schäden, für Folgeschäden, reine Vermögensschäden und entgangenen Gewinn. Gegenüber diesen Kunden ist ein allfälliger Schadenersatzanspruch auch betragsmäßig – mit Ausnahme der in Punkt 8.1. dieser AGB angeführten Schäden – mit der Höhe des jeweils vereinbarten Entgelts begrenzt. iDM haftet zudem nicht für jene Schäden, die
durch die Nichteinhaltung der in der Montage- bzw. Betriebsanleitung angeführten bestimmungsgemäßen Verwendung entstanden sind. Dasselbe gilt für jene Fälle, in denen der Kunde die einzuhaltenden Vorschriften der Lagerung gemäß Punkt 4.5 dieser AGB nicht umsetzt oder die vorgeschriebenen Schulungen oder Weiterbildungen nicht absolviert bzw. seinen Vertragspartnern nicht zur Verfügung stellt.
8.3. Ein hydraulischer oder elektrischer Aufbau der Anlage, der nicht den Vorgaben der iDM entspricht bzw. nicht individuell freigegeben wurde, kann Auswirkungen auf die Effizienz und Lebensdauer von gelieferten Komponenten haben. iDM übernimmt für diese Auswirkungen keine Garantie oder Gewährleistung. Alle sich daraus ergebenden Störungen bzw. Qualitätseinbußen obliegen nicht dem Verantwortungsbereich von iDM, sondern liegen im Verantwortungsbereich des Anlagenbauers oder Anlagenplaners.
8.4. Allfällige Schadenersatzansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen iDM und dem Kunden ist der Sitz von iDM in 9971 Matrei in Osttirol, Österreich.
9.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen iDM und dem Kunden wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von iDM örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
9.3. Für alle Rechtsbeziehungen, einschließlich allfälliger Streitigkeiten zwischen iDM und dem Kunden, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und dem UN-Kaufrecht. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, sind auch die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter: https://www.idm-energie.at/datenschutz/.

iDM AGB Version Jänner 2025