Deutschland2024-04-26T10:33:45+02:00

Förderungen für Deutschland

Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30%. Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Darüber hinaus können verschiedenen Boni beantragt werden, abhängig von der Altheizung, der neuen Heizungsanlage, des Gebäudes und des Antragstellers sowie deren Einkommen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: 1. Wohnung bis zu 30.000 €, 2.bis 6. Wohnung je 15.000 €, ab der 7. Wohnung je 8.000 €. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

So setzt sich der Heizungszuschuss zusammen:

  • 30% Grundförderung für die Heizungsmodernisierung bei Einbau einen Wärmpumpe
  • Plus 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen für natürliche Kältemittel oder effiziente Wärmequellen
  • Plus 20% Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen
  • Plus 30% Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt

Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70% gegrenzt.

Wichtig für den Förderantrag:
Wer die Förderung nutzen will, muss als wichtige Voraussetzung einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, zusammen mit dem Förderantrag einreichen. Die Antragsteller erhalten direkt nach Stellen des Förderantrags eine automatisierte Mitteilung über die Zusage.

Zuschuss und Ergänzungskredit können gleichzeitig genutzt werden:
Für Antragsteller, die eine Zuschuss-Zusage im Rahmen der BEG-Förderung haben, steht zusätzlich ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Das gilt sowohl für Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, als auch mit vorliegendem Zuwendungsbescheid für weitere BEG-geförderte Einzelmaßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie. Der Ergänzungskredit kann dann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z.B. die Hausbank) beantragt werden, der die Abwicklung der Kreditfinanzierung übernimmt.

Mit Fördergeldservice zum BEG Zuschuss

Der Fördergeldservice beinhaltet die Förderabwicklung einer Heizungsmodernisierung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – (BEG EM) inkl.:

  • Prüfung der Voraussetzungen

Den Fördergeldservice können Sie für Wohngebäude ab 289,- € anfordern oder für Nichtwohngebäude ab 357,- €. Dazu einfach die passende Checkliste herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem unterschriebenen Liefer-/Leistungsvertrag für Ihre iDM-Wärmepumpe beim Fördergeldservice einreichen.

Sie haben Fragen zum Fördergeldservice? Dann nutzen Sie unsere Förderhotline: +49 (0) 6190 9263 – 417 (Mo-Fr 9-17 Uhr)

Fördergeld-Suche

Ihre Fördermöglichkeiten auf einem Blick – geplante Maßnahme auswählen, den Antragsteller und den Standort festlegen und schon können Sie die Ergebnisliste direkt einsehen oder ausgewählte Programminfos als Download speichern.

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